Korrekturen
Transparenz gehört zu verlässlichen Inhalten. Wenn wir einen bestätigten inhaltlichen Fehler korrigieren, halten wir das hier fest: mit Datum, betroffener Seite und der vorgenommenen Änderung. So bleibt nachvollziehbar, was sich wann geändert hat. Wie wir prüfen, steht in der Methodik.
-
2026-10-21 · /ratgeber/promille-berechnen-widmark/
Fehler: Der Text behauptete, der Rechner ziehe ein Resorptionsdefizit von 10 bis 20 Prozent ab. Das tat er nicht. Die Rechenbeispiele nutzten zudem einen Abzug von 15 Prozent und andere Verteilungsfaktoren als der Rechner.
Korrektur: Die Methode ist jetzt einheitlich beschrieben: kein Resorptionsdefizit, r = 0,7 für Männer und 0,6 für Frauen, Abbau 0,1 Promille pro Stunde. Beide Rechenbeispiele sind neu gerechnet (80 kg, zwei große Bier: 0,71 statt 0,61 Promille; 60 kg: 1,11 statt 1,03). Die Quellenangabe zur Widmark-Formel verweist nicht mehr auf § 24a StVG.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/restalkohol-wann-wieder-nuechtern/
Fehler: Im Rechenbeispiel stand, bei einem Spitzenwert von 1,0 Promille um ein Uhr liege man um sieben Uhr noch knapp über der 0,5-Grenze. Tatsächlich sind es dann 0,4 Promille. Bei 2,0 Promille um Mitternacht stand "am Folgenachmittag" statt am Abend (gegen 20 Uhr) und "am Mittag über einem Promille" statt 0,8 Promille.
Korrektur: Beide Aussagen sind berichtigt. Die Abbaurate wird jetzt mit 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde angegeben, der Rechner nimmt den vorsichtigen unteren Wert.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/promille-in-getraenken-bier-wein-schnaps/
Fehler: Ein 2-cl-Schnaps war mit "2 ml" gerechnet (6,4 Gramm sind das Ergebnis für 20 ml). Ein "Viertel Wein" wurde im Text mit 0,25 Litern, in Tabelle und Grafik mit 0,2 Litern gerechnet. Ein einfacher Schnaps wurde als gleichwertig mit einem kleinen Bier dargestellt, obwohl er nur etwa die Hälfte enthält. Die Beispielwerte zu "Bier bis 0,5 Promille" zogen ein Resorptionsdefizit ab.
Korrektur: Einheit, Weinmenge (0,25 Liter, 24 Gramm) und Standardglas-Aussagen sind berichtigt. Die Beispiele für 80 kg Mann und 60 kg Frau sind mit dem Rechenmodell der Methodik neu gerechnet und als Tabelle mit konkreten Promillewerten angegeben.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/alkohol-abbau-koerper-faktoren/
Fehler: Die Abbaurate von 0,1 Promille pro Stunde wurde einmal als "optimistisch" und einmal als "vorsichtiger" bezeichnet. Die Angabe 0,1 bis 0,15 Promille ließ die obere übliche Spanne bis 0,2 aus. Die Körperwasseranteile (60 bis 65 und 50 bis 55 Prozent) waren uneinheitlich und zu hoch angesetzt. Zwei Quellenlinks (DHS, kenn-dein-limit.de) führten ins Leere.
Korrektur: Abbaurate durchgehend 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde, der Rechner nimmt 0,1 als sichere Seite. Körperwasser einheitlich grob 60 Prozent beim Mann und 50 Prozent bei der Frau. Quellen durch erreichbare Seiten der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ersetzt.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/mpu-fuehrerschein-fahranfaenger/
Fehler: Die Ausführungen zur MPU erwähnten nicht, dass sie nach der Rechtsprechung schon ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen verlangt werden kann. Die Folgen eines Verstoßes gegen die 0,0-Grenze (Aufbauseminar, Probezeitverlängerung) wurden für alle unter 21 Jahren beschrieben, gelten aber in der Probezeit. Die Grafik mit Monatswerten zu Sperrfrist und Abstinenznachweis war nicht belegt.
Korrektur: Ergänzung zu 1,1 bis 1,6 Promille mit Fundstelle (BVerwG, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20), Folgen bei der 0,0-Grenze getrennt nach Probezeit und Alter, Grafik entfernt, Sperrfrist nach § 69a StGB angegeben.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/promillegrenzen-strafen-stvg-stgb/
Fehler: Der Unfall-Fall im Beispiel nannte "Sachschaden" als Auslöser für § 315c StGB. Die Vorschrift setzt eine konkrete Gefährdung von Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert voraus. Strafrahmen und Fahrerlaubnisentzug waren nicht genau zugeordnet.
Korrektur: Beispiel präzisiert, Strafrahmen für § 316 StGB (bis ein Jahr) und § 315c StGB (bis fünf Jahre) sowie § 69 Abs. 2 StGB ergänzt.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /
Fehler: Der Rechner nutzte andere Verteilungsfaktoren und einen schnelleren Abbau als die Methodik beschreibt, zog teils ein Resorptionsdefizit ab und konnte bei 0,00 Promille so verstanden werden, als sei Autofahren erlaubt. Dezimalpunkte und Kommas in den Eingabefeldern führten zu verlorenen oder falsch gelesenen Zeichen. Die Stufen wurden auf dem ungerundeten Wert bestimmt, angezeigt wurde der gerundete. Körperdaten und Getränke wurden im Browser gespeichert. Die Zeit bis 0,00 Promille war im Rechner und auf den Anleitungsseiten um bis zu 0,1 Stunden verschieden und teils zu kurz.
Korrektur: Rechenmodell auf der sicheren Seite: r = 0,7 (Männer) und 0,6 (Frauen), kein Resorptionsdefizit, Abbau 0,1 Promille pro Stunde ab Trinkbeginn. Die Zeit bis 0,00 Promille wird aus dem ungerundeten Wert berechnet und auf 0,1 Stunden aufgerundet, im Rechner und in allen Anleitungen mit derselben Funktion. Eingaben nehmen Komma und Punkt an und verlieren keine Zeichen, unplausible Werte erzeugen eine Meldung. Die Einstufung erfolgt auf dem angezeigten Wert, Grenzen inklusive. Bei 0,00 Promille steht nur "rechnerisch abgebaut", der Rechner bescheinigt keine Fahrtüchtigkeit. Körperdaten und Getränke werden nicht mehr gespeichert, ein alter Eintrag wird beim Laden gelöscht.
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de
-
2026-10-21 · /ratgeber/promillegrenzen-strafen-stvg-stgb/
Fehler: Der Abschnitt zur Messung schrieb, ein Atemwert werde in einen Blutwert umgerechnet. Das ist für das Strafverfahren falsch. Im Ratgeber zum Alkoholabbau galt 0,8 Promille in einer Beispieltabelle pauschal als strafbarer Bereich, im Ratgeber zum Restalkohol wurde das Fahrrad als sichere Alternative genannt.
Korrektur: Der Atemalkohol-Grenzwert von 0,25 mg/l gilt eigenständig nur für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, für eine Straftat zählt die Blutprobe. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, mit Ausfallerscheinungen oder Unfall eine Straftat. Auch Radfahren unter Alkohol kann strafbar sein (ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen, ab 1,6 Promille absolut). Der Rat lautet jetzt: Bus, Bahn, Taxi, Mitfahren oder zu Fuß gehen. In der Methodik heißt die Quelle für Gesundheitsthemen jetzt Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (früher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).
Korrigiert von Redaktion promille-ausrechnen.de