Blutalkohol jetzt berechnen
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Dein Promillerechner
Schätze deinen Blutalkoholspiegel mit der Widmark-Formel – kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser. Eine Schätzung, kein Nachweis.
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Wie funktioniert der Promillerechner?
Der kostenlose Promillerechner schätzt deinen Blutalkoholspiegel mit der Widmark-Formel. Du gibst Geschlecht, Körpergewicht, die getrunkenen Getränke und die Zeit seit Trinkbeginn ein. Der Rechner ermittelt daraus die geschätzte Blutalkoholkonzentration in Promille. Er baut dabei 0,1 Promille pro Stunde ab, gerechnet ab Trinkbeginn, und berücksichtigt, dass Frauen wegen des geringeren Wasseranteils im Körper bei gleicher Alkoholmenge höhere Werte erreichen als Männer.
Viele unterschätzen die Wirkung von Alkohol. Bei leichten Personen kann schon ein einziges Bier die 0,5-Promille-Grenze überschreiten. Mit dem Alkoholrechner kannst du abschätzen, wie viel Alkohol rechnerisch noch im Blut ist und wann der Wert bei 0,00 Promille liegt. Ob du fahren kannst, sagt der Rechner nicht. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Rechtliche Hinweise: Der Rechner liefert nur eine Schätzung auf Basis der Widmark-Formel. Die tatsächliche Blutalkoholkonzentration kann durch Mageninhalt, Medikamente, individuellen Stoffwechsel und Gesundheitszustand abweichen. Der Rechner hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ersetzt keine Messung. Im Zweifel gilt: nach Alkoholkonsum nicht fahren.
Die Widmark-Formel: so wird der Promillewert berechnet
Die Widmark-Formel stammt vom schwedischen Mediziner und Chemiker Erik M. P. Widmark und wurde in den 1930er-Jahren entwickelt. Sie bildet bis heute die Grundlage der meisten Blutalkoholberechnungen. Der Rechner nutzt: BAK = A / (Körpergewicht × r) − (0,1 × Zeit). BAK ist die Blutalkoholkonzentration in Promille, A die aufgenommene Menge reinen Alkohols in Gramm. Der Reduktionsfaktor r (auch Körperwasserfaktor) beträgt hier 0,7 bei Männern und 0,6 bei Frauen, die in der Rechtsmedizin üblichen Lehrbuchwerte. Frauen erreichen bei gleicher Alkoholmenge und gleichem Gewicht höhere Werte, weil ihr Körper im Mittel weniger Wasser und mehr Fett enthält, in dem sich Alkohol kaum löst.
Die Alkoholmenge in Gramm ergibt sich aus A = Menge (ml) × Alkoholgehalt (Vol.-%) / 100 × 0,8. Der Faktor 0,8 ist die Dichte von Ethanol. Ein 0,5-l-Bier mit 5 % enthält 500 × 0,05 × 0,8 = 20 g reinen Alkohol, ein Glas Wein (200 ml, 12 %) 200 × 0,12 × 0,8 = 19,2 g und ein Schnaps (20 ml, 40 %) 20 × 0,40 × 0,8 = 6,4 g. Ein Resorptionsdefizit zieht der Rechner nicht ab. In gerichtlichen Rückrechnungen werden dafür 10 bis 30 Prozent angesetzt. Ohne Abzug fällt der Promillewert eher zu hoch als zu niedrig aus, das ist gewollt.
Welche Faktoren beeinflussen den Blutalkoholspiegel?
Neben Körpergewicht und Geschlecht beeinflussen weitere Faktoren den tatsächlichen Promillewert. Der Mageninhalt spielt eine große Rolle: Auf nüchternen Magen steigt der Wert schneller und höher als nach einer fettreichen Mahlzeit, weil Nahrung die Aufnahme im Dünndarm verlangsamt. Auch die Trinkgeschwindigkeit zählt: Wer mehrere Getränke schnell hintereinander trinkt, erreicht höhere Spitzenwerte als bei einem über den Abend verteilten Konsum.
Der individuelle Stoffwechsel unterscheidet sich von Person zu Person erheblich. Alkohol wird vor allem in der Leber über die Enzyme Alkoholdehydrogenase und Aldehyddehydrogenase abgebaut, deren Aktivität auch genetisch bedingt ist. Medikamente können die Wirkung von Alkohol verstärken oder den Abbau verlangsamen. Die Abbaurate liegt individuell meist zwischen etwa 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde. Der Rechner nimmt 0,1, damit die Zeit bis 0,0 Promille eher zu lang als zu kurz ausfällt. Beschleunigen lässt sich der Abbau nicht, weder durch Kaffee, kalte Duschen, frische Luft noch durch Bewegung.
Promillegrenzen und Konsequenzen im deutschen Straßenverkehr
Das deutsche Verkehrsrecht kennt mehrere Promillegrenzen. Ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten (zum Beispiel Schlangenlinien) oder ein Unfall passiert („relative Fahruntüchtigkeit", § 316 StGB, bei Gefährdung § 315c StGB). Ab 0,5 Promille ist Fahren eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Der Regelsatz beträgt beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro und 3 Monate Fahrverbot, beim dritten 1.500 Euro und ebenfalls 3 Monate.
Ab 1,1 Promille gilt die „absolute Fahruntüchtigkeit" für Kraftfahrzeuge, unabhängig von Ausfallerscheinungen. Es ist eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 316 StGB) und in der Regel mit Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann schon ab 1,1 Promille angeordnet werden, auch ohne Ausfallerscheinungen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20). Regelmäßig wird sie ab 1,6 Promille verlangt (§ 13 FeV). Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze (§ 24c StVG): 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt und eine verlängerte Probezeit. Für Radfahrende liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, dann ist auch das Radfahren eine Straftat und eine MPU wird regelmäßig angeordnet, die sich auf den Autoführerschein auswirken kann. Der Rechner liefert nur eine Schätzung. Im Zweifel nicht fahren.
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