Methodik

promille-ausrechnen.de schätzt den Blutalkohol nach der Widmark-Formel und erklärt in den Ratgebern die Grundlagen: Berechnung, Abbau, Alkoholgehalt von Getränken und die Rechtslage. Damit die Inhalte korrekt und nachvollziehbar bleiben, halten wir uns an feste Regeln.

Wie der Rechner schätzt

Die Schätzung folgt der Widmark-Formel. Für Rechner, Anleitungen und Ratgeber gilt überall dasselbe Rechenmodell:

  1. Alkoholmenge: Volumen in Millilitern mal Volumenprozent geteilt durch 100 mal 0,8 (Dichte von Alkohol) ergibt die Menge reinen Alkohols in Gramm.
  2. Widmark-Formel: Blutalkohol in Promille gleich Alkoholmenge in Gramm geteilt durch Körpergewicht in Kilogramm mal Verteilungsfaktor r. Wir nehmen r = 0,7 für Männer und r = 0,6 für Frauen, die in der Rechtsmedizin gebräuchlichen Standardwerte.
  3. Kein Resorptionsdefizit: Gerichtliche Rückrechnungen ziehen oft 10 bis 30 Prozent des Alkohols ab, weil nie alles im Blut ankommt. Der Rechner tut das bewusst nicht.
  4. Abbau 0,1 Promille pro Stunde: Individuell baut der Körper etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab. Wir nehmen den unteren Wert und rechnen ab Trinkbeginn.
  5. Anzeige: Werte erscheinen mit zwei Nachkommastellen. Die Einstufung gegen die Grenzwerte (zum Beispiel ab 0,50 Promille) erfolgt auf dem angezeigten, gerundeten Wert.

Das ist eine grobe statistische Schätzung und kein gerichtsfestes Ergebnis. Der individuelle Wert hängt von vielen Faktoren ab, die eine Formel nicht abbilden kann, zum Beispiel Mageninhalt, Trinktempo, Medikamente oder Erkrankungen.

Warum wir zur sicheren Seite rechnen

Wer den Rechner nutzt, will wissen, ob er später noch fahren kann. Ein zu niedriger Wert wäre hier gefährlicher als ein zu hoher. Deshalb setzen wir an zwei Stellen bewusst keinen Abschlag an: Wir ziehen kein Resorptionsdefizit ab, und wir nehmen mit 0,1 Promille pro Stunde den unteren Wert der üblichen Abbaurate. Der angezeigte Wert fällt dadurch eher zu hoch aus, die Zeit bis 0,0 Promille eher zu lang. Das bleibt eine Schätzung, die Abweichungen in beide Richtungen sind möglich. Der Rechner kann deshalb nie sagen, ob du fahrtüchtig bist. Rechnerisch 0,00 Promille heißt nur: abgebaut nach dem Modell. Restalkohol und individuelle Abweichungen bleiben möglich, im Zweifel fährst du nicht.

Unsere Quellen

Für die Berechnung stützen wir uns auf die Widmark-Formel aus der forensischen Pharmakologie. Für rechtliche Inhalte nutzen wir den Gesetzestext im Original (§ 24a und § 24c StVG, §§ 315c und 316 StGB) sowie Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (allgemeine Quelle, ohne Verweis auf ein einzelnes Dokument). Für gesundheitliche Themen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, bis Februar 2025 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Konkrete Angaben werden direkt im Text mit Quelle versehen.

Keine Beratung

Wir sind weder Ärztinnen und Ärzte noch Anwälte oder Sachverständige. Die Ratgeber sind redaktionelle Aufbereitungen öffentlicher Quellen und ersetzen keine medizinische oder rechtliche Beratung. Eine berechnete Promillezahl sagt nichts über die Fahrtüchtigkeit aus. Fahre nie alkoholisiert.

Prüfzyklus

Alle Ratgeber tragen ein Datum der letzten redaktionellen Prüfung. Wir sehen die Inhalte mindestens halbjährlich durch und prüfen sie zusätzlich anlassbezogen, wenn sich Gesetze, Grenzwerte oder Bußgelder ändern.

Korrektur-Policy

Fehler passieren. Wenn uns ein bestätigter inhaltlicher Fehler erreicht, korrigieren wir den betroffenen Artikel, aktualisieren das Prüfdatum und dokumentieren die Änderung öffentlich auf der Seite Korrekturen. Hinweise gehen an info@akara-solutions.de.

Verantwortung

Wer welchen Ratgeber verfasst hat, steht in der jeweiligen Byline und auf den Autoren-Profilen. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV ist Eike-Christian Ramcke, Geschäftsführer der AKARA Solutions GmbH.

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